99.BC.1
Komplementärmedizinische Komplexbehandlung, nach TherapieeinheitenInklusionenExklusionenSynonymeBemerkungen- Unter ärztlicher Behandlungsleitung durchgeführte Komplementärmedizin- bestehend aus mehreren spezifischen Therapieverfahren der folgenden fünf Bereiche:
Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, TCM und Phytotherapie.
Das stationär behandelnde multiprofessionelle Team setzt sich zusammen aus:
- einer Fachärztin / einem Facharzt, der mindestens einen der folgenden Pflichtausweise der 5 komplementärmedizinischen Fachbereiche besitzt: Akupunktur - Traditionelle Chinesische Medizin [ASA] / Anthroposophische Medizin [VAOAS] / Homöopathie [SVHA] / Neuraltherapie [SANTH] / Phytotherapie [SMGP];
- mehreren Therapeutenteams unterschiedlicher Therapiearten- jeweils unter der Leitung einer Therapeutin / eines Therapeuten mit fachspezifischer Ausbildung;
- speziell geschulten Pflegeteams, jeweils unter der fachlichen Leitung einer Expertin / eines Experten mit komplementärmedizinischen und anthroposophischen Fachkenntnissen [IFAN].
Eine Therapieeinheit umfasst die 30-minütige Anwendung aus folgenden ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Verfahren: komplementärmedizinische Anwendungen, Bäder und Massagen, Einreibungen, Wickel und Auflagen, Bewegungstherapie, künstlerische Therapie, therapeutische Sprachgestaltung, komplementärmedizinisches ärztliches Gespräch sowie Diagnostik, weitere supportive Therapien der einzelnen komplementärmedizinischen Fachbereiche.
Unterklassen99.BC.11Komplementärmedizinische Komplexbehandlung bis einschliesslich 9 Therapieeinheiten pro stationärem Fall 99.BC.12Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 10 bis 25 Therapieeinheiten pro stationärem Fall 99.BC.13Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 26 bis 49 Therapieeinheiten pro stationärem Fall 99.BC.14Komplementärmedizinische Komplexbehandlung ab 50 Therapieeinheiten pro stationärem Fall